Leitfaden

Unser Leitfaden informiert Sie über die wichtigsten Rahmenbedingungen an unserer Schule. Klicken Sie auf den gewünschten Link um zur Downloadversion zu gelangen.

Leitfaden April 2017
Schulabsenzen
Benutzungsreglement für Schulanlagen

 

1. Organisation der Schule

Schulbetrieb

Die Primarschule Tobel-Tägerschen beschult rund 140 Kinder. Wir führen zwei Kindergartenabteilungen und sechs Primarschulklassen. Der Kindergarten wird mit kleinen und grossen Kindern gemischt geführt. Die Primarklassen werden in sechs Dreiklassenabteilungen (3x 1.-3. Klasse, 3x 4.-6. Klasse) geführt. Mit diesem System können die stark schwankenden Schülerzahlen besser aufgefangen werden. Eine Mehrklassenschule stellt eine natürliche Lerngemeinschaft dar, die ein Mit- und Voneinanderlernen von verschiedenaltrigen Kindern ermöglicht.

Seit mehr als 10 Jahren beschäftigen wir uns mit der Integration möglichst aller Kinder in der Primarschule. Wird bei einem Kind eine Sonderschulbedürftigkeit festgestellt, ist die Primarschule Tobel bereit, diese fallbezogen zu prüfen und das Kind nach Möglichkeit zu integrieren. Dabei werden verschiedene Kriterien gemäss gültigem Förderkonzept in Betracht gezogen.

Wir versuchen mit unserem Schulsystem, den Kindern ein möglichst ideales Lernumfeld zu schaffen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, mit Kindern aus allen Bereichen ihre eigene Sozial-, Selbst- und Sachkompetenz zu schulen.

Leitbild

Die langfristigen Ideen und Ziele, die wir verfolgen und regelmässig überarbeiten, sind in unserem Leitbild ersichtlich. Die kurzfristigen Ideen und Ziele verfolgen wir mit unserem Schulprogramm.

Schulleitung

Der Schulleitung obliegt die Sicherstellung des Schulbetriebes im organisatorischen und administrativen Bereich. Zudem stellt sie die Umsetzung des Qualitätskonzeptes sicher und ist verantwortlich für die Personalführung.

Schulkommission

Die Schulkommission ist für die Festsetzung und Überwachung der langfristigen (strategischen) Ziele verantwortlich und ihr obliegt die Aufsichtspflicht über die Schule als Ganzes.

Konfliktkultur

Es ist unser Ziel, die Konflikte dort zu lösen, wo sie auftreten. Dies entspricht auch den Ideen unseres Leitbildes. So sind die ersten Ansprechpersonen die Lehrpersonen. Sind diese nicht erreichbar, kann die Schulleitung kontaktiert werden.

2. Ferienregelung

Der Ferienkalender wird jedes Jahr mit den Schuljahres-Informationen der Primarschule Tobel publiziert. Der kantonale 10-Jahresplan Schulferien ist auf der Homepage ersichtlich.

3. Absenzenregelung

Das Absenzenreglement ist auf der Homepage ersichtlich.

4. Sekundarschule

Nach der Primarschule treten die SchülerInnen in die Sekundarschule über, die aus zwei Schulzentren in Tobel und Affeltrangen besteht. An einem Besuchsmorgen während der sechsten Klasse können sich die Kinder bereits einen Einblick in der entsprechenden Stufe verschaffen.

5. Zeugnis

Die Kinder erhalten Ende Schuljahr ein Zeugnis, ab der dritten Klasse in Form von Noten. Kinder mit Lernzielanpassungen erhalten Lernberichte über den eigenen Leistungsfortschritt.

6. Arbeit mit den Erziehungsberechtigten

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, pro Schuljahr im Minimum ein Elterngespräch durchzuführen und einen Elternabend zu organisieren. In den Elterngesprächen wird darauf geachtet, die Kinder möglichst ganzheitlich zu beurteilen.

7. Schule findet immer statt

Bei Krankheit oder sonstigen Absenzen der Lehrpersonen werden Springerinnen eingesetzt. Bei längeren Ausfällen wird eine Stellvertretung gesucht.

8. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte

Der Gebrauch solcher Geräte ist auf dem Schulhausareal nicht erlaubt. Eingeschaltete Geräte werden zuhanden der Eltern eingezogen und bei der Schulleitung deponiert. Die Eltern können diese dort während der Bürozeiten wieder abholen. In besonderen Fällen kann bei der Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

9. Schulweg und Schulwegsicherheit

Für die Aufsicht über den Schulweg sind grundsätzlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Bei unzumutbaren Schulwegen sorgen die Schulbehörden für Abhilfe. Sie sind bestrebt, Verkehrsgefahren so weit als möglich herabzusetzen. Fussmarsch und Fahrradbenutzung gehen dem Schülertransport vor. Der Schulweg ist für das Kind ein wichtiges Erlebnis.

Der Schulweg soll zu Fuss und wenn möglich in Gruppen zurückgelegt werden. Die Kinder treffen nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulareal ein. Das Tragen von Sicherheitsstreifen und -westen wird empfohlen.

Verkehrsschulung

Alle zwei bis drei Jahre werden die Kinder vom Verkehrspolizisten besucht und über das richtige Verhalten auf der Strasse instruiert.

Fahrrad

Die Schule empfiehlt nur in Ausnahmefällen und erst ab der dritten Klasse das Fahrrad für den Schulweg zu benützen. Dies aber nur, wenn das Kind weiter als einen Kilometer von der Schule entfernt wohnt. Zudem muss dies mit der Klassenlehrperson abgesprochen sein.

Inline Skates / Kickboard

Die Benützung dieser fahrzeugähnlichen Geräte (fäG) geschieht auf eigene Gefahr. Wir empfehlen den Eltern und Erziehungsberechtigten jedoch, diese Geräte für den Schulweg nicht zu benützen, da besonders entlang der Hauptstrasse ein erhöhtes Gefahrenrisiko besteht. Ebenfalls besteht ein Diebstahlrisiko.

10. Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für die Schulkinder ist Sache der Eltern und Erziehungsberechtigten. Das heisst, dass für Schäden am Schulmobiliar die Kinder via Eltern und Erziehungsberechtigte haften.

11. Unfallversicherung

Gemäss UVG müssen Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder privat bei der Krankenkasse gegen Unfall versichern. Diese Regelung gilt auch für Schulreisen, Exkursionen und Schullager.

12. Musikunterricht

Unsere Schule zahlt keine Mitgliederbeiträge an die Musikschulen Hinterthurgau und Weinfelden. Daher wird jeweils ein Zuschlag an die SchülerInnen verrechnet. Die Primarschule Tobel unterstützt sämtliche Instrumental-Musikstunden (Musikschule oder bei anderen diplomierten Musiklehrpersonen) mit 20 % der Kosten bis max. CHF 200 pro Kind und Semester. Bitte reichen Sie die Rechnungen, visiert von der Musikschullehrperson, jeweils nach dem besuchten Semester der Schulpflege ein (mit Bankkonto-Angaben).

13. Schulzahnpflege

Folgende Regelung betreffen alle Kinder, welche den Kindergarten besuchen oder schulpflichtig sind.

Es werden folgende Leistungen gewährt:

  • Anleitung zur richtigen Zahnpflege
  • Jährlich eine unentgeltlich vorgenommene zahnärztliche Untersuchung

Untersuch und Behandlung

Jedes Kind erhält nach der Untersuchung ein Schulzahnpflegeheft. Die Eltern und Erziehungsberechtigten geben bekannt, wo die Behandlung durchzuführen ist und geben das Schulzahnpflegeheft in jedem Fall unterschrieben der Lehrkraft zurück. Wird die Behandlung beim Schulzahnarzt durchgeführt, setzen sich die Erziehungsberechtigen zwecks Terminvereinbarung mit Zahnarztpraxis Dr. Zehnder, Wil in Verbindung.

Abrechnung

Der Schulzahnarzt fakturiert die Behandlungskosten direkt an die Eltern und Erziehungsberechtigten. An private Zahnärzte werden keine Beiträge an die Untersuchungskosten geleistet.

14. Schularzt

Die Schulärztin, Frau Dr. Szöllösy, untersteht der ärztlichen Schweigepflicht und hat deshalb gegenüber der Schule nur eine allgemeine, beratende Funktion. Sie informiert bei besonderen gesundheitlichen Gegebenheiten die Eltern des Kindes direkt.

Untersuche

Die Schulärztin führt im grossen Kindergarten und in der vierten Klasse einen Reihenuntersuch durch. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden darüber vorzeitig informiert.

15. Mittagsruhe

Wir bitten die Eltern und Erziehungsberechtigten darauf zu achten, dass an unserer Schule die Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 13.15 Uhr eingehalten wird.